Passend zum Sessionsauftakt konnte das Redaktionsteam der KG Flotte Kugel Sundern die erste Ausgabe des neuen Informationsheftes präsentieren.
„Sichtbar wird der Karneval zwischen dem 11.11. und Aschermittwoch. Tätig für den Karneval sind wir über das gesamte Jahr hinweg“ erläutert Michael Horrig. „Mit diesem Heft „Die Bütt“ möchten wir unsere Vereinsarbeit transparenter gestalten und auch außerhalb der heißen Phase präsent sein.“ ergänzt Sabrina Hölscher die ebenfalls im Redaktionsteam mitarbeitet.
Geplant sind drei Ausgaben pro Jahr. Die erste Ausgabe zum Sessionsauftakt im Herbst, das zweite Heft zum Jahresanfang vor Karneval, gefolgt von einer Ausgabe im Frühjahr als Nachlese der vergangenen Session. So können wir den Bürgerinnen und Bürgern fortlaufend Informationen über die Flotte Kugel und den Karnevalsveranstaltungen an die Hand geben. Die Hefte liegen in Gaststätten und einigen Geschäften aus und dürfen kostenlos mitgenommen werden. „Auf diese Arte und Weise zu informieren ist nur aufgrund einer breiten Unterstützung seitens Sunderner Geschäfte und Handwerksbetrieb realisierbar. Für diese großartige Unterstützung sagen wir allen Beteiligten herzlichen Dank.“ ergänzt Christian Brechmann.
Gewinnen Sie beim närrischen Preisrätsel.
Machen Sie mit bei unserem Preisrätsel. Sie finden das Rätsel im Heft oder auch im Internet unter www.flotte-kugel.de oder bei Facebook.
1. Preis: Ein Set von 6 Eintrittskarten für die großen Prunksitzung der FKS (03.02.2018)
2. Preis: Ein Set von 6 Eintrittskarten für den großen Altweiberball der FKS (08.02.2018)
3. Preis: 2 Stück 5 Liter Partyfass frisches Veltins
Senden Sie das Lösungswort per Post an KG Flotte Kugel e.V., Kardinal-von-Galen-Straße 4, 59846 Sundern oder per E-Mail an: Redaktion-Flotte-Kugel@web.de.
Vergessen Sie nicht ihre vollständige Anschrift und das Geburtstagsdatum. Die Einsendungen mit dem richtigen Lösungswort nehmen an der Verlosung teil. Einsendeschluss: 17.12.2017
Teilnahmebedingungen: Teilnahmeberechtigt sind Personen ab 16 Jahren. Jeder darf mitspielen. Die Gewinner werden grundsätzlich schriftlich benachrichtigt. Sachpreise können nicht in bar ausgezahlt werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.